Plug and Play - Solaranlagen, besser bekannt als Balkon-Kraftwerke
Bei einer mobilen Solar- /Photovoltaikanlage handelt es sich um eine über die Hausratversicherung versicherte Sache, für die im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bedingungsgemäß Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert gelten Photovoltaik-/Solarmodule gegen Glasbruchschäden.
Fest mit dem Gebäude (z.B. Dach, Balkon oder Fassade) verbundene Anlagen gelten nicht versichert. Diese sind generell über die Gebäude-Versicherung abzusichern.
Nicht alle Hausratversicherungen/Tarife schließen mobile Solaranlagen ein. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir stellen Alttarife auf Wunsch für Sie um. Sollte hierzu ein Versicherungswechsel erforderlich werden, schützen wir Sie durch die Konditionsdifferenzdeckung, so dass Ihre Anlage ab Antragstellung versichert ist. Das gilt selbst dann, wenn die Kündigung Ihrer bisherigen Hausratversicherung erst in (bis zu) zwölf Monaten erfolgen kann.
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Preissteigerungen und Beitragserhöhungen bei Wohngebäudeversicherungen treffen viele Eigentümer.
Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass ihre Police automatisch auf aktuelle Baupreise angepasst wird. Das stimmt nur teilweise. Zwar wird die Versicherungssumme jährlich über den sogenannten Anpassungsfaktor (Baupreisindex) fortgeschrieben – dieser bildet die tatsächlichen Baukosten aber längst nicht mehr vollständig ab.
Warum so viele Policen nicht mehr passen
Die Ursachen liegen meist in alten Vertragsgrundlagen. Alle privaten Wohngebäudeversicherungen sind auf Basis des sogenannten Werts 1914 kalkuliert – einem historischen Rechenwert, der über den Anpassungsfaktor jährlich fortgeschrieben wird. Doch die fortgeschriebenen Zahlen hinken der Baukostenrealität deutlich hinterher. Steigende Materialpreise, höhere Löhne, Energiekosten und neue Bauvorschriften treiben die tatsächlichen Wiederherstellungskosten weit stärker in die Höhe als der Index.
Wer seinen Vertrag seit Jahren nicht aktiv prüfen ließ, lebt daher unter Umständen mit einem gefährlichen Scheinschutz: Die Police wirkt solide – reicht im Totalschadenfall aber nicht annähernd, um das Haus wiederaufzubauen.
- Mai 2023 -
Millionen Riester-Rentner erhalten in diesen Tagen einen bitteren Brief: Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
Millionen Menschen haben in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Viele von ihnen bekommen in diesen Tagen eine Schock-Nachricht: ihre Konten weisen nun hohe Verluste auf.
Das vergangene Jahr war finanziell gesehen in vielerlei Hinsicht kein besonders gutes. Für Riester-Rentner bestätigt sich der Eindruck noch einmal mit dem jährlichen Schreiben über den Stand ihres Riester-Kontos.
Wie Finanztip schreibt, berichten einige Betroffene, dass ihre Konten plötzlich ein Minus im vier- oder gar fünfstelligen Bereich aufweisen. Doch keine Panik: Den Vertrag kündigen sollten Sie jetzt auf keinen Fall.
Riester-Rente wird oft in Fonds angelegt.
Das Ziel ist, dass der Versicherte später nicht nur das eingezahlte Geld bekommt, sondern noch zusätzlich eine satte Rendite durch die Anleihen. Damit das passiert, muss es aber an der Börse gut zugehen – was im vergangenen Jahr jedoch nicht der Fall war.
Diese Versicherten erhalten nun - auch 2023 - ihr jährliches Schreiben, das über den Kontostand informiert. Und es ist sicher ein Schock, wenn darin steht, dass bis zu 30 Prozent Verlust eingefahren wurde. Aber kein Grund zur Panik: Mit Beginn der Rente garantiert jeder Anbieter, dass mindestens die eingezahlten Beträge plus die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. Dieses Kapital kann also unter keinen Umständen verloren gehen.
Ebenfalls wichtig zu wissen ist: Die Verluste, die im Schreiben der Versicherung notiert sind, sind erstmal nur theoretisch. Wer also jetzt das Kapital aus dem Fonds herausnehmen würde, müsste mit dem geschriebenen Verlust rechnen. Das bedeutet: Erst dann, wenn man den Vertrag kündigt, werden diese Verluste real.
Ruhe bewahren und cool bleiben ist jetzt also die Devise. Es besteht die Hoffnung, dass sich die Situation an der Börse früher oder später bessern wird, und dann sollte das angelegte Kapital wieder Gewinne bringen. Das eingezahlte Geld bekommen Versicherte mindestens wieder, denn die Riester-Rente ist abgesichert. Ebenfalls abgesichert sind die staatlichen Zuschüsse.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.
Die Dienstunfähigkeit im Soldatengesetz
Eine Dienstunfähigkeit nach dem Soldatengesetz liegt dann vor, wenn der Soldat aus gesundheitlichen Gründen infolge Krankheit oder eines Unfalls seine Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft erfüllen kann. Von einer Dienstunfähigkeit des Soldaten ist auch auszugehen, wenn mit der Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten innerhalb eines Jahres nicht zu rechnen ist.
Während ein Berufssoldat im Fall der Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist, kann der Soldat auf Zeit bei Verlust seiner Dienstfähigkeit entlassen werden. Im Gegensatz zu Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf, die bei Dienstunfähigkeit ohne eine Leistungszahlung aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können, haben Soldaten auf Zeit einen Anspruch auf eine einmalige Übergangsbeihilfe. Diese wird in Abhängigkeit von der geleisteten Dienstzeit bemessen. Soldaten auf Zeit, die mindestens vier Jahre Dienst geleistet haben, erhalten ferner – zeitlich befristet – anteilige Dienstbezüge (Übergangsgebührnisse). Auch die Dauer des Bezugs der Übergangsgebührnisse ist von der Dienstzeit des Soldaten abhängig.
Private Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit
In Analogie zur Absicherung der Arbeitskraft von Beamten kann auch das Dienstunfähigkeitsrisiko von Soldaten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Die Versicherungsbedingungen sollten dabei um eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt sein, die dem Soldaten im Fall der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder einer Entlassung aus seinem Dienstverhältnis infolge Dienstunfähigkeit eine Leistungszahlung sichert. Es ist bei Prüfung der AVB zwingend darauf zu achten, dass die Entscheidung des Dienstherrn für den Lebensversicherer bindend ist. Bei der Einrichtung des Versicherungsschutzes für Berufssoldaten sollten ferner die für bestimmte Dienstgrade geltenden besonderen Altersgrenzen berücksichtigt werden.
Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen
Nachdem Soldaten im Rahmen von Auslandseinsätzen auch in Krisenregionen dienstlich verpflichtet werden, muss der Versicherungsschutz für diese Einsätze hinterfragt werden. Hierzu sollte in den Versicherungsbedingungen geregelt sein, dass uneingeschränkter Versicherungsschutz für offizielle, zum Beispiel im Rahmen eines UNO-Mandates erteilte Einsätze, besteht. Der Versicherer hat diese Frage eindeutig zu beantworten und erklärt für Soldaten und Soldatinnen einen uneingeschränkten Versicherungsschutz für Auslandseinsätze, für die ein entsprechender Kabinettsbeschluss beziehungsweise die Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt und bei denen Waffen nur zum Zweck der Selbstverteidigung eingesetzt werden (passives Kriegsrisiko).