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Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird Pflicht

Jedes Jahr wechseln die Kenn­zeichenfarben für versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Mopeds, E-Roller oder S-Pedelecs. Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Schilder ihre Gültigkeit. Ohne das neue grüne Kenn­zeichen drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die grüne Plakette deckt wie gewohnt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht ab. Wer Diebstähle oder Unfallschäden absichern möchte, kann seinen Schutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern.

Alternative: Folie statt Blech
Einige Versicherer bieten als umweltfreundliche Alternative Kenn­zeichen aus Klebefolie an. Diese wird jährlich erneuert und auf einer Kunststoffplatte befestigt, die dauerhaft am Fahrzeug verbleibt. Das reduziert nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand beim Wechsel und vereinfacht einen postalischen Versand.

Welche Daten werden benötigt?

  • Persönliche Daten
  • Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer
  • Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
  • Name des Herstellers

Mit diesen Angaben kann das Kenn­zeichen schnell und unkompliziert beantragt werden.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kenn­zeichen?

  • Mopeds, Mofas, Quads und Trikes (bis 50 ccm und max. 45 km/h, DDR-Modelle bis 60 km/h)
  • E-Roller und Microcars (bis 45 km/h)
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorleistung bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle
  • Segways und E-Scooter mit Versicherungsplakette



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